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Anmeldung zum Studiengang

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Studiengänge

1. Geltungsbereich

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH (nachfolgend VWA Leipzig).

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung für ein Studium, insbesondere berufsbegleitender Art, erfolgt mit der Übergabe des Anmeldeformulars an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig.
  • Die Angaben bei der Anmeldung haben der Wahrheit zu entsprechen.
  • Hierbei sind Veränderungen im beruflichen und persönlichen Umfeld (z. B. Arbeitgeber-/ Dienstherrenwechsel, Arbeitslosigkeit, Wohnortwechsel, Veränderungen bei Telefon- oder E-Mail-Verbindungen) der VWA Leipzig umgehend zur Kenntnis zu geben.
  • Informationen zum gewählten Studienablauf können nach telefonischer Terminabsprache in der VWA - Geschäftsstelle eingeholt werden.

3. Studienaufnahme

  • Die Vergabe der Studienplätze erfolgt unter Beachtung der Erfüllung der Zulassungs-bedingungen und in der Reihenfolge der Studienanmeldung.
  • Die Durchführung bzw. Aufteilung der Studiengänge ist von der Anzahl der vorliegenden Anmeldungen abhängig.
  • Die schriftliche Anmeldebestätigung durch die VWA Leipzig besitzt ihre Gültigkeit bis zum Erhalt des Zulassungsbescheides.
  • Mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt es zwischen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin und der VWA Leipzig ein Vertrag über die Durchführung des Studiums zustande.
  • Die AGB der VWA Leipzig für Studiengänge werden in diesen Vertrag einbezogen.

4. Rücktritt

  • Wird die Anmeldung zurückgezogen, d. h. der Rücktritt erklärt, so hat dies in schriftlicher Form zu erfolgen.
  • Der Eingang des Rücktritts wird schriftlich von der VWA Leipzig bestätigt.
  • Sofern ein Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn des Studienganges erfolgt, so ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 € zu zahlen.
  • Erfolgt der Rücktritt in der 4. bzw. 3. Woche vor Studienbeginn, so erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 90,00 €.
  • Bei einem späterem Rücktritt oder nicht erfolgter Studienaufnahme sind die Einschreibegebühr und die Gebühr für das erste Semester an die VWA Leipzig zu entrichten. Maßgeblich für das zugrunde zu legende Datum ist der Postzugang der schriftlichen Erklärung bei der VWA Leipzig.

5. Studienbeginn

  • Als Studienbeginn zählt der Termin der Eröffnungsveranstaltung. Zu der Eröffnungsveranstaltung wird der Teilnehmer/ die Teilnehmerin schriftlich eingeladen.

6. Studienunterbrechung und Abbruch des Studiums

  • Eine Unterbrechung oder ein vorzeitiger Abbruch sind spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Semesters schriftlich bei der VWA Leipzig zu beantragen.
  • Hörern, die während eines Semesters ausscheiden, können keine Semestergebühren, auch nicht anteilig, erstattet werden.
  • Das Studium selbst kann maximal drei Jahre (sechs Semester) unterbrochen werden. Bereits erworbene Leistungsnachweise behalten bei einer Fortsetzung des Studiums innerhalb dieser Frist ihre Gültigkeit. Die Fortsetzung des Studiums ist in Leipzig oder an einer anderen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie möglich, soweit die gewünschte Fachrichtung angeboten wird. Sofern der Teilnehmer/ die Teilnehmerin eine Fortsetzung des Studiums wünscht, muss dies vor Beginn des angestrebten Semesters schriftlich bei der VWA Leipzig beantragt werden.

7. Studiengebühren

  • Die Studiengebühren sind nach Rechnungslegung vor Semesterbeginn zur Zahlung fällig.
  • Der Verzicht auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (es besteht keine Anwesenheitspflicht) entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Semestergebühr.
  • Ein Anspruch auf anteilige Erstattung von Semestergebühren bei studienorganisatorischen Veränderungen wie z. B. Ausfall oder Verschiebungen von Veranstaltungen / Dozentenwechsel besteht nicht. 

8. Unfallversicherung

  •         Gegen Unfälle während des Studienganges ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der VWA Leipzig versichert, sofern er/ sie nicht selbstständig bzw. freiberuflich tätig ist und keine Entsendung durch den Dienstherren/ Arbeitgeber erfolgte.

9. Haftung

  •          Die VWA Leipzig haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, es sei denn, sie trifft vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.

10. Datenschutz

  •         Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin einverstanden, dass seine/ ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Die Daten werden nur für die Veranstaltungsdurchführung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

11. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

  •         Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Leipzig.

12.  Elektronischer Schriftverkehr

  •         Die VWA Leipzig als auch der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erklären sich einverstanden, Schriftverkehr per E-Mail auszutauschen. Erklärungen per E-Mail entfalten die gleiche Wirkung als wären sie schriftlich abgegeben worden.